Aufnahme und Bewertung von Standards
Aus Sicht eines Antragstellers
Im Folgenden erläutern wir den Prozess der Aufnahme und Bewertung von Standards aus Sicht eines Antragstellers.
Antragsberechtigt sind:
- die Anwender der informationstechnischen Systeme (z.B. Leistungsträger, Krankenkassen)
- die Interessenvertretungen der Anwender informationstechnischer Systeme (z.B. Fachgesellschaften oder Gremien der Selbstverwaltung)
- die Anbieter informationstechnischer Systeme (z.B. Hersteller und Lieferanten eines informationstechnischen Systems sowie auch Organisationen der Selbstverwaltung, die ein Informationssystem zur Unterstützung einer elektronischen Anwendung zur Nutzung anbieten)
- wissenschaftliche Einrichtungen sowie
- Standardisierungs- und Normungsorganisationen
Schritt 1: formularbasierte Antragstellung
Der Antragssteller kann über die Eingabemaske auf vesta-gematik.de einen Antrag für die Aufnahme eines Standards stellen.
Dabei werden alle relevanten Daten des Standards abgefragt und eine Upload-Möglichkeit für Dokumente geboten.
Wichtig ist vor der Antragstellung die Klärung der Nutzungsrechte, die ebenfalls in der Eingabemaske abgefragt werden.
Schritt 2: Antragstellung bestätigen
Als letzter Schritt der Eingabemaske muss der Antragsteller von den soeben übermittelten Daten ein PDF erstellen und ausdrucken.
Nach Unterzeichnung des Antrags muss er diesen als eingescannte PDF-Datei über die E-Mail-Adresse vesta(at)gematik(.)de der gematik zukommen lassen.
Eine Zustellung auf dem Postweg wird selbstverständlich ebenfalls angeboten. Die Adresse hierzu lautet:
gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
Friedrichstraße 136
10117 Berlin
Schritt 3: Status des Antrags
Nach erfolgreichem Abschluss der Eingabemaske kann der Antragsteller jederzeit nach Anmeldung auf vesta-gematik.de in seinem Profil den Status seines Antrags einsehen.
Dabei kann er beispielsweise klar erkennen, ob das unterschriebene PDF bei der gematik eingegangen ist oder ob der Antrag bereits geprüft wurde.
Sollte die gematik Korrekturbedarf erkennen, wird umgehend mit dem Antragsteller Kontakt aufgenommen.
Schritt 4: Bewertungsprozess
Nach initialer formaler Prüfung durch die gematik wird der Antrag für den Bewertungsprozessfreigegeben.
Dabei erhalten zunächst die Experten der gematik die Möglichkeit, Stellungnahmen zum beantragten Standard einzureichen.
Anschließend wird der Standard der Fachöffentlichkeit zugänglich gemacht, die ihrerseits ebenfalls Stellung nehmen können. Mit Hilfe dieses ausführlichen Diskurses kann die Interoperabilität des Standards fundiert bewertet werden.