aktuellste Version der Spezifikation

Interoperabeler Datenaustausch durch Informationssysteme im Krankenhaus (Modul Sicherheit)

Urheber: gematik GmbH
Version: 1.0.0 CC1
Veröffentlichungsdatum: 17.02.2022
Schlagworte: Festlegung der gematik  // ISiK  // Informationsmodell  // Primärsystem  // eHealth
Bewertungen der gematik: 1

Beschreibung

Die gematik wurde vom Gesetzgeber beauftragt, im Benehmen mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und den maßgeblichen Bundesverbänden der Industrie im Gesundheitswesen, verbindliche Standards für den Austausch von Gesundheitsdaten mit Informationssystemen im Krankenhaus zu erarbeiten. Für diesen Zweck wurden FHIR Profile und ein REST-basiertes Application Programming Interface (API) entwickelt. Die REST-API wird im Wesentlichen vom FHIR Standard vorgegeben. Dieser Leitfaden konkretisiert die Anforderungen an eine Autorisierung- und Authentifikation für die Absicherung eines ISiK-konformen Endpunkts. Ziel des Leitfadens ist es Drittsoftware zu ermöglichen Abfragen per FHIR RESTful API auf Basis eines zuverlässigen und sicheren Autorisierungsprotokolls durchzuführen. Hierzu werden Teile des etablierten HL7-Standards 'SMART App Launch' innerhalb des Leitfadens profiliert.

Links zum Standard

https://simplifier.net/guide/ImplementierungsleitfadenISiK-Sicherheit/Einfuehrung Implementierungsleitfaden 1.0.0 CC1 für das Modul "Sicherheit"

Bewertungen der gematik

  • Die gematik beabsichtigt diesen Implementierungsleitfaden in vesta aufzunehmen.

    Im Releaseprozess der gematik wurde der vorliegende Implementierungsleitfaden auf Interoperabilität zu gematik Dokumenten sowie zu weiteren, bereits in vesta enthaltenen Interoperabilitätsfestlegungen geprüft. Aus Sicht der gematik ist der vorliegende Implementierungsleitfaden mit den bereits in vesta eingetragenen Interoperabilitätsfestlegungen interoperabel.

Entscheidung der gematik

04.04.2022

Bis zum 17.03.2022 sind keine Kommentare oder Stellungnahmen zur Bewertung eingegangen.

Der vorliegende Bewertungsentwurf bleibt daher unverändert und die beantragte Festlegung wird mit dem Attribut „interoperabel mit den gematik-Spezifikationen/ Interoperabilitätsfestlegungen“ in vesta aufgenommen.