aktuellste Version der Spezifikation
Festlegung der Verordnungssoftwareschnittstelle gemäß § 371 Absatz 1 Nummer 2 SGB V
Version: 1.20.0
Veröffentlichungsdatum: 26.07.2021
Ist Nachfolger von: Festlegung der Verordnungssoftware-Schnittstelle gemäß § 291d Absatz 1a Satz 1 Nr. 1 SGB V (1.10.010)
Beschreibung
In der KBV-Festlegung wird die Schnittstelle nach § 371 Absatz 1 Nummer 2 SGB V festgelegt. Vertragsärzte können mittels dieser Schnittstelle die Verordnungssoftware gemäß §73 Absatz 9 Satz 1 SGB V wechseln, ohne dabei die bislang gespeicherten patientenbezogenen Verordnungsdaten zu verlieren. Des Weiteren wird die Kommunikation zwischen einem Praxisverwaltungssystem (PVS) und einer Verordnungssoftware für alle nach § 371 Absatz 1 Nummer 2 von der KBV zugelassenen Systeme festgesetzt. Folglich wird für den Vertragsarzt ein einfacher Wechsel der Verordnungssoftware ermöglicht.
Links zum Standard
https://update.kbv.de/ita-update/371-Schnittstellen/Verordnungssoftware-Schnittstelle/KBV_ITA_VGEX_SST_Festlegung_VOS_V1.20.0.pdf Festlegung der Verordnungssoftwareschnittstelle V1.20.0